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Dokument-ID: 583156
5.1.1 Zustandekommen des Liegenschaftskaufvertrages, Formerfordernis
Durch den Kaufvertrag wird eine Sache gegen einen Kaufpreis dem Käufer überlassen. Hierbei stellt der Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft den Titel für den Eigentumserwerb dar, wobei die Erwerbung erst durch die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt. Bis zur Übergabe behält also der Verkäufer das Eigentumsrecht (§ 1053 ABGB).