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Neu Dokument-ID: 580465

Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.6 Rechte und Verbindlichkeiten

In folgenden Fällen kann ein Hypothekargläubiger keinesfalls mehr Hypothekargläubiger sein und damit auch in Ansehung der Liegenschaft keine dingliche Rechtsstellung (§ 458 ABGB) innehalten:

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