Zusammenlegungsverfahren
Ein Zusammenlegungsverfahren zielt darauf ab, optimale Produktionsgrundlagen für die Land- und Forstwirtschaft zu schaffen und zu erhalten. Dabei kommt es ua zu einer Neueinteilung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes. Ein solches Verfahren wird im Gegensatz zum Flurbereinigungsverfahren mittels Verordnung eingeleitet. Das Verfahren wird im Grundbuch angemerkt. Dabei wird geprüft, ob der Grundbuchsstand mit dem Naturstand zusammenpasst. In Bezug auf Außengrenzen des Zusammenlegungsgebietes werden Grenzverhandlungen eingeleitet. Grundeigentümer haben einen Anspruch auf Abfindung, wenn es zu einer Neueinteilung kommt. Abgeschlossen wird das Zusammenlegungsverfahren mit Verordnung.