© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 583244

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.16 Übernahme bücherlicher Lasten beim Liegenschaftskauf – Lastenfreistellung?

Grundbuchseinlagen bestehen aus drei Blättern, dem A-, dem B- und dem C-Blatt. Das C-Blatt wird auch Lastenblatt genannt. Aus diesem Blatt können alle mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (etwa Hypotheken, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte, Servituten etc) entnommen werden. Sie belasten den jeweiligen Eigentümer der betreffenden Liegenschaft bzw des betreffenden Liegenschaftsanteils. Im Falle einer Liegenschafts(anteils)übertragung gehen die bücherlichen Lasten – so nicht etwas anderes vereinbart wurde – auf den neuen Eigentümer über. Es besteht die Möglichkeit, eine Lastenfreistellung durchzuführen. In diesem Fall löscht der Liegenschaftsveräußerer die betreffende Belastung beim Verkauf.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Immobilienübertragung in unserem Shop! Zum Shop