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FORUM Media (bna) - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Ermittlung der Bemessungsgrundlagen – Altvermögen

Bei Altvermögen wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn grundsätzlich pauschal ermittelt und es kommt der besondere Steuersatz von 30 % zur Anwendung (vgl § 30a Abs 1 EStG 1988).

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