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Dokument-ID: 653835
Sondermassekosten
Sondermassekosten sind Kosten, die sich auf eine Sondermasse beziehen. So stellen zum Beispiel im Hinblick auf eine pfandrechtlich belastete Liegenschaft Betriebs- und Instandhaltungskosten, Kanalbereitstellungsgebühren, Kehrgebühren und die Versicherungsprämien für die Gesamtliegenschaft ab Eröffnung der Insolvenz Sondermassekosten dar, die aus der Masse abzudecken sind.