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Dokument-ID: 583214
5.1.11 Rückverkaufsrecht bei Liegenschaftskäufen
Beim Rückverkaufsrecht handelt es sich um ein von dem Käufer ausbedungenes Recht, die Liegenschaft dem Verkäufer wieder zurückzuverkaufen. Das Rückverkaufsrecht kann sich nur auf Liegenschaften beziehen. Das Rückverkaufsrecht ist demnach das Gestaltungsrecht des Käufers, die Kaufsache dem Verkäufer wieder zu verkaufen. Es finden die für den Wiederkauf geltenden Vorschriften Anwendung (§ 1071 ABGB).