© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 561199

Veronika Weiß - Rita Schachinger - Daniela Michlits - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Vorsteuerberichtigung

Die abziehbare Vorsteuer betrug EUR 30.800,–.

Es erscheint plausibel, dass, wenn im ersten Jahr umsatzsteuerpflichtige Mieterlöse durch Vermietung zu Wohnzwecken erzielt werden und in den Folgejahren eine unecht steuerbefreite Vermietung zu Geschäftszwecken erfolgt, der erfolgte Vorsteuerabzug für die Folgejahre nicht ganz gerechtfertigt war. Es ist eine Korrektur für die Jahre erforderlich, in welchen keine Umsätze erzielt werden konnten, die zu einem Vorsteuerabzug berechtigen. Die Frage ist nur, für wie viele Folgejahre eine Korrektur zu erfolgen hat, bzw wie lange dieser Beobachtungszeitraum sein soll.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Immobilienübertragung in unserem Shop! Zum Shop