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Veronika Weiß - Rita Schachinger - Daniela Michlits - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Allgemeine Begriffe

Als Einstieg in das System der Umsatzsteuer sind die Begriffe Einnahmen, Umsätze (= Erlöse), Gewinn, Einkünfte und Einkommen zu unterscheiden.

Beispiel:

Computerhändler verkauft einen PC. Der Kunde überweist ihm die ausstehende Summe in Höhe von EUR 600,–. Der Händler hat inklusive 20 % Umsatzsteuer verrechnet, daher sind die EUR 600,– brutto zu verstehen, ergibt EUR 500,– netto (600/120 * 100). EUR 600,– stellen die Einnahmen dar. Der Erlös hingegen beträgt EUR 500,–. Die Differenz in Höhe von EUR 100,– ist durch den Händler an das Finanzamt abzuführen. Es verbleiben EUR 500,–. Diese stellen gleichzeitig die ertragsteuerlichen Betriebseinnahmen dar.

Der Gewinn ergibt sich, nachdem vom Umsatz (= Erlös) bzw Betriebseinnahmen die Aufwendungen bzw Betriebsausgaben abgezogen werden. Dieser fließt in die Berechnung der Einkommensteuer ein.

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