3.11 Die Umsatzsteuer in Zusammenhang mit Due Diligence-Leistungen
Gem § 3a Abs 9 UStG idgF wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist.
Darunter fallen auch Bauleistungen (soferne nicht eine Werklieferung vorliegt), Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Daran vermag auch der Umstand, dass die Unternehmerin ihren Sitz in Deutschland hat und dort allenfalls Vorarbeiten und andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bauausführung in Tirol durchgeführt wurden, nichts zu ändern (VwGH 10.10.2011, 2011/17/0232).