Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
StF: GZ BMF-010206/0099-VI/5/2013
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren.
Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt.