© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 541428

Vorschrift

Stiftungs- und Fondsgesetz – Vorarlberg

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Umwandlung einer Stiftung in einen Fonds

idF LGBl. Nr. 40/2018 | Datum des Inkrafttretens 04.08.2018

(1) Eine Stiftung, deren Erträge zur dauernden Erfüllung des Stiftungszwecks auch bei Änderung der Stiftungssatzung nicht mehr ausreichend wären, ist in einen Fonds (Stiftungsfonds) umzuwandeln, wenn durch die Verwertung des Vermögens die Erfüllung des Stiftungszwecks voraussichtlich durch mindestens zehn Jahre gewährleistet ist.
(LGBl. Nr. 40/2018)

(2) Die Umwandlung einer Stiftung in einen Fonds hat durch eine Änderung der Stiftungssatzung zu erfolgen. Der § 12 gilt sinngemäß.

(3) Die bisherigen Stiftungsorgane werden zu Organen des Fonds. Der Name hat die ausdrückliche Bezeichnung als Fonds zu enthalten.