21.3.9 Klare Unterscheidung von verschiedenen Arten der Stiftungsbegünstigten
Die Begünstigten werden in Anwartschaftsberechtigte, Ermessensbegünstigte sowie Letztbegünstigte unterteilt. Der Begünstigte ist wie folgt definiert: „Als Begünstigter gilt diejenige natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Gegenleistung tatsächlich, unbedingt oder unter bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen, befristet oder unbefristet, beschränkt oder unbeschränkt, widerruflich oder unwiderruflich, zu irgendeinem Zeitpunkt während des Rechtsbestands der Stiftung oder bei ihrer Beendigung in den Genuss eines wirtschaftlichen Vorteils aus der Stiftung (Begünstigung) kommt oder kommen kann.“