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Dokument-ID: 284004
2.1.2 Zuwendung von Betriebsvermögen
Zuwendung von einzelnen Wirtschaftsgütern
Werden im Rahmen der Gründung einer Privatstiftung oder im Rahmen einer Nach- oder Zustiftung einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unentgeltlich zugewendet, liegen, abgesehen von den Fällen des § 4d EStG beim Stifter Entnahmevorgänge bzw bei Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG nicht betrieblich veranlasste Wertabgänge vor. Allfällig aufgedeckte stille Reserven sind steuerwirksam zu erfassen. Die Entnahme ist nach § 6 Z 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten.