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Dokument-ID: 1115029
3.9.5 Risikoklassifizierung
Bei der Prüfung der Identität des Kunden hat der Verpflichtete den Umfang der anzuwendenden Sorgfaltspflichten nach einem risikoorientierten Ansatz vorzunehmen (§ 6 Abs 5 FM-GwG).