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Dokument-ID: 1092834
19.4 Steuerrechtliche Behandlung der Vermögenszuwendungen an eine Substiftung
Die Vermögensübertragung von der Hauptstiftung an eine von ihr errichtete Substiftung unterliegt der Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5 %. Dieser Steuersatz gilt auch bei der Errichtung von Tochter- oder Folgestiftungen in Österreich, dies unabhängig davon, ob der Zuwendende eine Privatstiftung ist (Ludwig in Gruber/Kalss/Müller/Schauer [Hrsg], Erbrecht und Vermögensnachfolge2 [2017] § 46 Privatstiftungen Rz 19).