Neu
Dokument-ID: 284377
5.4.5 Ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen
Die obigen Ausführungen zur steuerneutralen Substanzauszahlung iSd § 27 Abs 5 Z 8 EStG gelten sinngemäß auch für ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen, die Privatstiftungen vergleichbar sind, sofern sie die in § 27 Abs 5 Z 8 EStG und den genannten Randziffern festgelegten Kriterien erfüllen.