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Dokument-ID: 1104752
97.1.1 Abberufung von Beiratsmitgliedern
OGH: In dem der Entscheidung des OGH zugrundeliegenden Sachverhalt beantragt die Privatstiftung die Abberufung von Mitgliedern des Beirats aus wichtigem Grund. Die Vorinstanzen wiesen den Antrag mit der Begründung ab, dass den Beiratsmitgliedern weder in der Privatstiftung noch in den von dieser gehaltenen Gesellschaften eine Entscheidungskompetenz zukommt.