23.3.3 Ausgangsbesteuerung
Typenvergleich
Das SchenkMG führte nicht nur für die Eingangsbesteuerung, sondern auch für die Ausgangsbesteuerung eine Vergleichbarkeitsprüfung ein. Die Ausgangsbesteuerung von Kapitalerträgen ausländischer Stiftungen ist in § 27 Abs 5 Z 7 EStG geregelt. Bei der Ausgangsbesteuerung wird an die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung nach PSG angeknüpft. Gem § 27 Abs 5 Z 7 EStG zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zuwendungen jeder Art von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind. Der Typenvergleich hat sich daher an jenen Kriterien zu orientieren, die eine Privatstiftung nach PSG kennzeichnen.