73.1.1 Rekurslegitimation eines Stifters bei der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde
OGH: Im Anlassfall begehrten die Vorstandsmitglieder einer Privatstiftung die Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde, die von der Hauptstifterin verfügt wurde. Gegen diese Änderung gab es einige kritische Stimmen, sowohl von den NebenstifterInnen, als auch von der Privatstiftung an sich. Das Erstgericht wies das Eintragungsbegehren ab, da es der Meinung war, dass die gewünschte Änderung nicht zulässig war. Das Rekursgericht überprüfte die inhaltlichen Umstände gar nicht, da es die Meinung vertrat, dass einer Stifterin im Eintragungsverfahren keine Anmelde- und Rekurslegitimation zukomme.