Neu
Dokument-ID: 1084158
87.1.1 Organeigenschaft eines Gremiums und seiner Mitglieder bei Bestellung und Abberufung des Vorstands
OGH: Bei einem Begehren auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern kommt nicht nur den Stiftungsorganen, sondern auch einzelnen Organmitgliedern Parteistellung zu, wobei dies nicht dem Schutz von Individualinteressen, sondern dem Ausgleich eines bei der Privatstiftung bestehenden strukturellen Kontrolldefizits dient.