155.1.1 Zuwendungen einer Privatstiftung als entgeltlicher Erwerb – Verlust des Altbestands bei Kapitalvermögen
VwGH: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu klären, ob die unentgeltliche Zuwendung von Investmentfondsanteilen durch eine Privatstiftung steuerlich als entgeltlicher Erwerb im Sinne des § 124b Z 185 EStG 1988 zu qualifizieren ist. Der Revisionswerber erhielt im Jahr 2015 von einer Privatstiftung Investmentfondsanteile, wobei auf die Zuwendung Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten wurde. Im Jahr 2017 wurden Teile der Anteile durch den Fonds zurückgenommen. Da der depotführenden Bank keine tatsächlichen Anschaffungskosten vorlagen, schätzte sie diese und führte erneut KESt ab. Der Revisionswerber beantragte die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer und argumentierte, dass die Fondsanteile auf Stiftungsebene vor Einführung der neuen Kapitalbesteuerung angeschafft worden seien und daher als steuerfreier Altbestand zu behandeln wären. Hilfsweise machte er geltend, dass zumindest der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt der Zuwendung als Anschaffungskosten anzusetzen sei.