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Dokument-ID: 1115031
3.9.7 Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch die Bank
Die Bank als Verpflichtete iSd FM-GwG hat nachfolgende Sorgfaltspflichten bei Anbahnung oder bei Aktualisierung der Geschäftsbeziehung mit einer Privatstiftung zu erfüllen: