3 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)
Zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden für die Kredit- und Finanzinstitute in einem Gesetz, dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) Vorschriften zusammengefasst, wodurch die Finanzmarktaufsichtsbehörde eine einheitliche und übersichtliche rechtliche Basis für ihre Aufsichtstätigkeit erhalten hat. Diese Vorschriften wurden durch die Umsetzung der Richtlinie 2018/843/EU (5. Geldwäsche-Richtlinie) ergänzt.