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Dokument-ID: 649505
31.1.1 Judikatur Formzwang für eine auflösende Bedingung bei der Nachstiftung von GmbH-Geschäftsanteilen
OGH: Nachstiftungen, also nachträgliche Vermögenswidmungen des Stifters außerhalb von Stiftungs- und Stiftungszusatzurkunde, sind eine Form der Zustiftung, welche der Annahme durch die Stiftung bedarf. Somit stellt sich die (echte) Nachstiftung als zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen Stifter und existierender Privatstiftung dar.