Neu
Dokument-ID: 283488
3.3 Ende der persönlichen Steuerpflicht
Die Steuersubjekteigenschaft einer Privatstiftung endet grundsätzlich mit dem Ende der Rechtspersönlichkeit, dh mit der Löschung im Firmenbuch. Die Körperschaftsteuerpflicht bleibt allerdings darüber hinaus gem § 4 Abs 2 KStG weiter bestehen, bis das gesamte Vermögen an den/die Letztbegünstigten herausgegeben wurde (zB bei nachträglich hervorgekommenem Vermögen, Stiftungssteuerrichtlinien 2001, BMF-010216/0135-VI/6/2005).