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Dokument-ID: 739746
34.1.1 Nachreichung einer gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Eintragung einer Privatstiftung ins Firmenbuch
OGH: Gründet eine Gemeinde eine Gemeinnützige Gemeinde-Privatstiftung und beschließt sie in weiterer Folge die Übertragung sämtlicher ihrer Geschäftsanteile an einer GmbH auf die neu gegründete Privatstiftung im Wege einer Nachstiftung, so liegt eine Beteiligung an einer wirtschaftlichen Unternehmung iSd § 71 Abs 4 Stmk GemO vor, für die eine Genehmigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde erforderlich ist.