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Dokument-ID: 1135857
113.1.1 SV-pflichtige Zuwendungen einer Privatstiftung
VwGH: Die Anteile an der U-GmbH, welche im relevanten Zeitpunkt jährlich Beträge an ihre Dienstnehmer ausschüttete, wurden von einer Privatstiftung gehalten. Laut Stiftungsurkunde ist vorrangiger Zweck der Privatstiftung die Förderung und Unterstützung von Dienstnehmern der U-GmbH, welche Begünstigte der Privatstiftung waren.