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Dokument-ID: 1126632
108.1.1 Genehmigung von Rechtsgeschäften der Privatstiftung mit dem Stiftungsvorstand
OGH: Eine Wiener Künstlerin errichtete durch letztwillige Verfügung eine Privatstiftung von Todes wegen, welche mit dem Ableben der Stifterin entstand. Die Künstlerin setzte die Stiftung als Alleinerbin ein und widmete ihr eine beträchtliche Kunstsammlung.