Neu
Dokument-ID: 647097
30.1.1 Gerichtliche Bestellung eines Vorstandsmitgliedes bei Säumigkeit des Stifters
OGH: In diesem Fall sah die Stiftungserklärung einer Privatstiftung bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Vorstand vor, dass zunächst eine Bestellung eines Nachfolgers durch den Erststifter oder im Fall seines Ablebens durch den Zweitstifter oder durch einen eingerichteten Beirat erfolgt. Erst wenn diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, wird die Kooptierung zur Kompetenz des Vorstands.