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Dokument-ID: 284127
3.3 Die Stiftung oder Vermögensmasse
Zuwendende iSd § 27 Abs 5 Z 7 und 8 EStG können sein:
- Nicht unter § 5 Z 6 KStG fallende Privatstiftungen
- Ausländische Stiftungen oder sonstige Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind