3.3 Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Risikoanalyse auf Unternehmensebene
Unternehmen (Verpflichtete) haben bestehende Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter der Berücksichtigung von Risikofaktoren sowie unter Bezug auf Kunden, Länder oder geografischer Gebiete, Produkte, Dienstleistungen, Transaktionen oder Vertriebskanäle zu ermitteln und zu bewerten. Dabei haben sie die Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse (§ 3) und des Berichts der Europäischen Kommission über die Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung im Binnenmarkt (Art 6 Abs 1 der Richtlinie [EU) 2015/849] zu berücksichtigen.