Neu
Dokument-ID: 284175
5.1.5 Ausländische Begünstigte
Begünstigte, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen gem § 1 Abs 3 EStG lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Dies gilt auch für ausländische Körperschaften gem § 1 Abs 3 Z 1 KStG, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben.