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Dokument-ID: 283505
4.1.2 Offenlegungspflicht
Offenlegung von Stiftungsurkunde und Zusatzurkunde sowie einer Treuhandschaft
„Gläserne Stiftung“
Voraussetzung für die Einkommensbesteuerung gem § 7 Abs 2 KStG in Verbindung mit den besonderen Regelungen des § 13 KStG ist das Vorliegen einer „gläsernen Stiftung“, dh