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Dokument-ID: 481312
16.1.1 Begründung eines äußeren Vertrauenstatbestandes
OGH: Voraussetzung einer Anscheinsvollmacht ist das Vorliegen von Umständen, die im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters, zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes, erwecken. Auf den äußeren Tatbestand kann sich der Dritte allerdings nur berufen, sofern er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen konnte, tatsächlich eine Vollmacht (als bevollmächtigter Handelnder) zu haben.