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Dokument-ID: 250202
4.1.1 Unvereinbarkeit für Mitglieder des Stiftungsvorstands
OGH: Die Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 15 PSG sollen Interessenkollisionen zwischen den Interessen der Begünstigten einerseits und jenen der Stiftung andererseits entgegenwirken.