© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 283307

Lena Howanietz - Christoph Mager - FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Stiftungsvorstand

Zusammensetzung

§ 15 Abs 1 PSG sieht vor, dass der Stiftungsvorstand mindestens aus drei Mitgliedern besteht. Zwei Mitglieder davon müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über die Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Raum) haben.

Eine Privatstiftung ist nicht vertretungslos, wenn ein Mitglied eines dreiköpfigen Stiftungsvorstands ausscheidet, die Stiftungsurkunde aber Kollektivvertretungsbefugnis jeweils zweier Vorstandsmitglieder vorsieht. Vielmehr schreibt das Gesetz das Vorhandensein von mindestens drei Vorstandsmitgliedern nur zum Zweck der Wahrung der internen Kontrolle, nicht aber zur Vertretung der Privatstiftung nach außen zwingend vor (OGH 24.01.2019, 6 Ob 4/19k).

Jedes Vorstandsmitglied haftet dafür, dass der Stiftungsvorstand für die Erfüllung des Stiftungszwecks sorgt und die Bestimmungen der Stiftungserklärung einhält. Organinterne Kontrolle bedeutet eine wechselseitige Überwachungspflicht (vgl OGH 27.09.2016, 6 Ob 145/16s).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Stiftungsrecht in unserem Shop! Zum Shop