23.9.3 Stärkung der Schweizer Familienstiftung
Der Bundesrat betonte, dass die Einführung des Trusts in das Schweizer Recht die heutige Rechtsform der Stiftung, insbesondere im karitativen und philanthropischen Bereich, nicht konkurrenzieren darf und soll. Schon in der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Schweizer Trustrechts deutete der Schweizer Bundesrat an, dass er einer Änderung des Stiftungsrechts im Bereich der Familienstiftungen zur Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich offen gegenübersteht. Dies könne jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden, da das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden könne.