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Dokument-ID: 1143626
23.3.2 Ertragsbesteuerung
Die österreichische Privatstiftung unterliegt als Körperschaft gem § 1 Abs 2 Z 3 KStG der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Aufgrund des ertragsteuerlichen Trennungsprinzips erfolgt auf Ebene der Privatstiftung eine getrennte Besteuerung der Einkünfte der Privatstiftung und jener der Stiftungsbeteiligten (Stifter, Begünstigte).