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Dokument-ID: 284071
2.2.2 Zuwendungen an Unternehmenszweckförderungsstiftungen
Zuwendungen an Privatstiftungen können nach § 4d EStG dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem verbundener Konzernunternehmen (§ 15 AktG, § 115 GmbHG) dient. Stifter einer Unternehmenszweckförderungsstiftung kann daher nur ein Unternehmer sein (keine Stiftermehrheit).