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Neu Dokument-ID: 1104888

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Der Letztbegünstigte

Letztbegünstigte können sein:

Ein oder mehrere stiftungsinteressierte oder sonst individualisierte Personen: dies sind insbesondere

  • der/die Stifter oder der/die Begünstigte(n) oder
  • ein außerhalb der Stiftung stehender Dritter, der weder an der Umsetzung des Stiftungszwecks interessiert gewesen sein muss, noch eine (Einmal-) Begünstigung jemals erhalten hat.

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