121.1.1 Aufsichtsratsähnlicher Stiftungsbeirat – Antragslegitimation gem § 244 Abs 7 UGB?
OLG Innsbruck: Mit ihrem Antrag begehrten die Mitglieder des Stiftungsbeirates der BC Privatstiftung die Entscheidung darüber, ob die Privatstiftung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet ist. Aus ihrer Sicht würden die Voraussetzungen des § 244 Abs 2 UGB vorliegen und sei die Privatstiftung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Dies werde vom Stiftungsvorstand und vom Stiftungsprüfer bestritten. Daher sei im Verfahren gem § 244 Abs 7 UGB hierüber zu entscheiden. Der Stiftungsbeirat sei aufsichtsratsähnlich ausgestaltet und seien auch alle Mitglieder des aufsichtsratsähnlichem Beirat antragslegitimiert.