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Dokument-ID: 481310
17.1.1 Erlöschen der Bestellung zum Stiftungsprüfer
OLG: Gem § 14 Abs 1 PSG ist der Stiftungsprüfer ein zwingend vorgeschriebenes Organ der Privatstiftung und ist nach § 20 Abs 1 PSG entweder vom Gericht oder vom Aufsichtsrat zu bestellen. Nach § 20 Abs 2 PSG dürften zum Stiftungsprüfer bestellt werden: