130.1.1 Anspruch auf Auskunftserteilung in Bezug auf das in eine Privatstiftung eingebrachte Ehevermögen
OGH: Der Mann begehrte beim Erstgericht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse.
Die Frau begehrte mit ihrem am 15.03.2023 beim Erstgericht eingelangten Antrag ebenfalls die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Weiters beantragte sie, dem Mann aufzutragen, ihr gem Art XLII EGZPO eine vollständige konkrete Aufstellung seiner Vermögenswerte bekanntzugeben, auch die, die er in die Privatstiftung eingebracht hatte.