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Neu Dokument-ID: 1151043

Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz

122.1.1 Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern einer Privatstiftung

1) Im Firmenbuch ist die D* Privatstiftung eingetragen. Die Stifter sind bereits vor mehreren Jahren verstorben. Aktuell Begünstigte der Privatstiftung sind – gem § 2 Abs 3 der Stiftungszusatzurkunde – gleichteilig G (Antragstellerin) sowie ihr Bruder F. Sie haben gem § 4 Abs 2 der Stiftungsurkunde keinen klagbaren Anspruch auf die Begünstigung.

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