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Dokument-ID: 1043687
15.5 Funktionen der D&O-Versicherung
Grundsätzlich gibt es nur Versicherungsschutz, wenn eine Haftung (gerichtlich oder außergerichtlich bzw im Wege eines Vergleiches) festgestellt wurde. Ohne Haftung oder zumindest Haftungsvorwurf besteht keine Deckung.