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Dokument-ID: 822934
52.1.1 Grenzen der Möglichkeit der Errichtung von Substiftungen
Die Möglichkeit eine Stiftung zu errichten ist auch für eine Privatstiftung gegeben, solange dies durch die Stiftungserklärung gerechtfertigt wird. Dieser Grundsatz wird sowohl durch das Privatstiftungsgesetz untermauert, das in § 3 auch juristische Personen als potentielle Stifter nennt, als auch durch das Einkommensteuergesetz, welches diverse steuerlichen Anrechnungsregeln auch für von Privatstiftungen errichte Substiftungen vorsieht.