Neu
Dokument-ID: 1075797
17.5.3 Unternehmerische Entscheidungen
Unternehmerische Entscheidungen von Organmitgliedern kennzeichnen sich dadurch, dass ihnen ein weiter Ermessensspielraum zugrunde liegt.
Derartige Entscheidungen sind infolge ihrer Zukunftsbezogenheit durch Prognosen und „nicht justiziable“ Einschätzungen gekennzeichnet (OGH 23.02.2016, 6 Ob 160/15w). Eine unternehmerische Entscheidung ist somit daran zu erkennen, dass ihr eine Unvorhersehbarkeit des Ergebnisses und damit ein gewisses Risiko innewohnt.