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Neu Dokument-ID: 284433

Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.2 Widerruf einer vor dem 01.08.2008 errichteten Privatstiftung

Beim Widerruf einer Privatstiftung, die vor dem 01.08.2008 errichtet wurde, ist zu beachten, dass sie sowohl Vermögen halten kann, das ihr vor dem 01.08.2008 zugewendet wurde (Altvermögen) und somit nicht unter das Regime der Substanzauszahlung fällt, als auch Vermögen, das ihr nach dem 31.07.2008 zugewendet wurde (Neuvermögen) und daher unter das Regime der Substanzauszahlung fällt.

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