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Edith Kleisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.10 Exkurs: Die persönliche D&O-Versicherung

Manche D&O-Anbieter haben in ihrem Produkt-Portefeuille auch die so genannte persönliche D&O-Versicherung. Der Unterschied für das Stiftungsorgan ist derjenige, dass Versicherungsnehmer hier nicht die Stiftung, sondern das Organ, also die Person selbst ist. Dabei muss die Versicherungsprämie zwar von dem Organ selbst bezahlt werden, jedoch bekommt es dafür auch den höchstpersönlichen D&O-Schutz: die Versicherungssumme, die ausgewählt wird, ist nicht mit anderen Organen zu teilen – der Topf gehört nur einer Person.

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